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Das „Propagandablatt des Nicolaus Cusanus“

Vor ein paar Tagen las ich etwas nach in einem von Uwe Toppers älteren, wie immer (und sei es zum Widerspruch) höchst anregenden Bücher zur Chronologiekritik – dem Kalender-Sprung aus dem Jahre 2006. Beim Lesen fiel mir eine Passage ins Auge, die mir bei früherer Lektüre entgangen war. Es ging da um ein frühes Druckwerk Johannes Gutenbergs aus dem Jahre 1439, angeblich eine Auftragsarbeit für den Kardinal Nikolaus von Kues (Cusanus).

„Gutenbergs erster Druckauftrag gehört zur Kampfzeit der Kirche; er kam von einem katholischen Agenten, Nikolaus von Kues (Cusanus). Dieser bestellte den Druck eines Verzeichnisses der fast tausend christlichen Gemeinden in Deutschland, zum Zusammenhalt gegen die anderen (noch nicht christianisierten) Gemeinden. Es beginnt mit den Worten: »Provinciale omniam ecclesiam exemplatum a libro cancellariae apostolicae« (ein Verzeichnis sämtlicher damals als christlich bekannten Gemeinden Deutschlands.

Der Kommentar dazu auf derselben Seite 196 hat es in sich:

„Dieses Propagandablatt endet nämlich mit einer Huldigung an die Kirche, »Katholikon« genannt: Sie beginnt »Mit des Allerhöchsten Beistand. . .«, wo dann die seltsame Formel der Dreieinigkeit vorkommt: »tibi sancte pater nato cum flamine sacro« – also: »Dir, heiliger Vater, Geborener (Sohn) minder geweihten Flamme.« Und am Schluß wird noch die »fromme Maria« gelobt.“

Provinciale Romanum, S. 4 Mainz [J. Gutenberg] 1456 (Kiew 1941)
Autsch! Da musste ich denn doch schlucken. Und zwar nicht nur wegen der Übersetzung, deren dicksten Fehler, die „minder geweihte Flamme“, Topper allerdings bereits ein Jahr später in einer „Nachlese“ auf seiner Homepage z.T. selbst berichtigt hat. Der Rest kam mir aber auch reichlich komisch vor. Wo hat er das bloß her? Es reizte mich nun wirklich, der Sache nachzugehen.  Dazu drei Stichworte aus dem obigen Zitat: „Provinciale“ -„Propagandablatt“ – „Katholikon“.

Doch zuvor ein paar Bemerkungen zu Nikolaus von Kues. Es ist kein Zufall, dass der sozialistische Neukantianer Karl Vorländer in seiner vor fast 120 Jahren erstmals erschienenen Geschichte der Philosophie Cusanus ein ausführliches eigenes Kapital einräumte. Denn dem gebildeten Philosophen und Mathematiker, der eine akademische Karriere, die ihm schon früh angeboten worden war, abgelehnt hatte und Kirchenmann aus Überzeugung war, wird m.E. die Charakterisierung „katholischer Agent“ nicht gerecht. Hat doch Cusanus nicht nur eine ganze Reihe angeblicher Texte antiker Päpste, sondern auch die sog. Konstantinische Schenkung durch feinsinnige philologische Analysen als Fälschungen entlarvt – letzteres bereits 1433, also Jahre vor Lorenzo Valla!

Seine hochkomplexe Theologie, ein an der Mystik der flämischen Brüder vom gemeinsamen Leben und an Meister Eckhart orientierter Platonismus markierte den Schnittpunkt beim Übergang vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit. Während sein Denken, vor allem seine – man möchte schon fast sagen: „negative“ – Theologie in mancherlei Hinsicht über das Mittelalter hinausweist, blieb er lebenspraktisch und kirchenpolitisch ein Mensch seiner Zeit, fest im christlichen Weltbild verwurzelt. Er lebte gut von den verschiedenen Pfründen, die ihm die römische Kirche, die er wohl nie infrage gestellt hätte, gewährt hatte. Zugleich war er ein Frühhumanist, der seine über 300 in lateinischer Sprache erhaltenen Predigten stets auf Deutsch hielt. Einer, der sich berufen fühlte, „das christliche Leben im großen als Reformator nach den Ideen seiner frommen Logik und seiner aufgeklärten Religion zu reorganisieren.“[1] Obwohl er durch seine Freundschaft mit gleich zwei Päpsten nahezu unangreifbar war, so dass der gelegentlich vorgebrachte Häresieverdacht ihm nichts anhaben konnte, hat  er mit seinen Reformbestrebungen Schiffbruch erlitten. Und zwar, gerade weil er in erster Linie als Gesandter der römischen Kurie wahrgenommen wurde!

Mathis Gerung: Kolorierter Holzschnitt (Flugblatt) ca. 1536

Man wollte nicht von einem römischen Kardinal reformiert werden, wie das einer der produktivsten Kirchenschriftsteller der damaligen Zeit, der Schweizer Kirchenrechtler Felix Hemmerlin 1450/51 ausdrückte.[2] Doch war dieser lange Zeit schwelende Konflikt aus meiner Sicht kein Kampf christlicher gegen „noch nicht christianisierte Gemeinden“ (Topper), sondern der Kampf gegen eine durch Nepotismus, Ämterschacher und Verschwendungssucht völlig verdorbene römische Kurie, der schließlich in die Reformation mündete. Typisch für die Zeit ein koloriertes Flugblatt des Malers Mathis Gerungs, wo Mönchen und Nonnen im Maul eines nackten weiblichen Teufels tafeln, der auf einem Ablassbrief sitzt. Hilfsteufel bringen Papst und einen Priester im Flug herbei.

Doch zurück zu den Stichworten! Fangen wir mit dem Provinciale an:

Das – wie es richtig heißen muss: – „Provinciale omnium ecclesiarum exemplatum a libro cancellariae apostolicae“ oder auch kurz: die „Cancellaria Apostolica“ ist ein Werk, das überhaupt nicht von Cusanus stammt. Es ist auch keineswegs bloß ein Verzeichnis der deutschen Kirchengemeinden. Es stammt von einem katalanischen Gelehrten und Canonicus von Barcelona, Hieronymus Paulus (1458?-1497), der allerdings – die Gelehrtenwelt damals war überschaubar – mit Cusanus befreundet war. Doch was noch viel wichtiger ist: Er war damals Kämmerer des Papstes Alexander VI. (1492-1503). Tatsächlich dürfte es sich hier um einen Wiegendruck handeln, den die beiden Buchdrucker Johannes Besicken und Sigismund Mayr in Rom herausgebracht hatten, und zwar nicht vor Anfang August 1493, also während der Amtszeit des Borgia-Papstes. Johannes Gutenberg war da schon lange tot.

Dies würde jedenfalls zum Erscheinungsdatum passen, das bei Topper genannt wird: 1439. Nur scheint er hier wohl bei der Jahreszahl einen Zahlendreher gehabt und damit das Erscheinungsdatum um 54 Jahre vordatiert zu haben. Denn das tatsächliche Erscheinungsdatum 1493 ist verbürgt und z.B. nachzulesen in Johann Albert Fabricius‘ Bibliotheca Latina Mediae et Infimae Aetatis, Bd. 3, Padua 1754, S. 247 oder auch hier beim Historiker Györy Pray auf S. 225. Da war allerdings der hochgelehrte Kardinal Cusanus ebenfalls schon tot. Er starb am 11. August 1464.

Hieronymus Paulus – Provinciale omnium ecclesiarum (Manuskript)

Doch ganz so einfach ist das nicht, denn Hieronymus Paulus mag 1493 der Herausgeber gewesen sein[3] – verfasst hat er das Provinciale jedoch nicht, sondern bestenfalls auf den neuesten Stand gebracht. Denn das Provinciale war nichts anderes als eine Adressliste der Kurie, ein Verzeichnis aller Bistümer der römisch-katholischen Kirche, das seit dem späten 12. Jahrhunderts geführt und immer wieder aktualisiert wurde. Der erste bekannte Text aus dem Jahr 1211 findet sich im Liber provincialis, später auch Liber Cancellariae Apostolicae genannt, dem Handbuch der päpstlichen Kanzleischreiber.[4] Doch muss es schon Vorformen gegeben haben, denn als der normannische Adlige und Archidiakon Gerald of Wales (latinisiert Giraldus Cambrensis) Anfang des 13. Jahrhunderts Papst Innozenz III. In Rom aufsuchte, um (ein letztes Mal und wieder vergeblich) die päpstliche Bestätigung seiner Wahl zum Bischof von St. David in Wales zu erbitten, empfing ihn dieser in Plauderlaune in seinen Privatgemächern. Und während er mit ihm die Angelegenheiten von St. David besprach, „befahl der Papst, das Register zu bringen, in dem die Kirchen jedes Königreichs in der ganzen Christenheit, die dem Papst unterstehen, aufgezählt sind, sowohl die Metropolitensitze, geordnet nach ihrem Rang, als auch die ihnen unterstellten Bischofssitze.“[5]

Besser bekannt ist diese Aufstellung übrigens unter dem Namen „Provinciale Romanum“, denn schon früh wurde die Adressliste ergänzt um ein Verzeichnis der Pfründe und Zinsabgaben, dem Liber censuum Ecclesiae Romanae. Das Liber censuum war eine Übersicht über die Quellen bestimmter päpstlicher Einkünfte, die erstmals 1192 von Cencio Savelli, dem damaligen päpstlichen Camerarius und späteren Papst Honorius III. zusammengestellt und lau­fend fortgeführt worden war. Ein Verzeichnis der dem Römischen Stuhl zinspflichtigen Kir­chen, Städte und Einzelpersonen, geordnet nach Kirchenprovinzen und Di­özesen. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sind solche Zinsverzeichnisse der römischen Kirche bekannt, die penibel die Liegenschaften der römisch-katholischen Kirchengemeinden auflisten und nach der namentlichen Nennung des Objekts mit der Formel debet pro censu die Angabe der Höhe der  Zinsleistung auflisten. Das hatte sich als notwendig erwiesen, da die Finanzbedürfnisse der Kurie ein solches Ausmaß annahmen, dass sie nach einer modernisierten Besitzverwaltung verlangten.[6] Dabei folgte die Anordnung konsequent und klar gegliedert politischen und geographischen Räumen, die wiederum in Diözesen unterteilt wurden.[7] Alles natürlich zunächst in handschriftlicher Form. Der langjährige Münsteraner Bistumsarchivar Heinrich Börsting hat 1936 in seiner Dissertation der systematische Abfolge, vor allem auch der handschriftlichen Überlieferung des Provinciale penibel nachgespürt.[8] Bei den Provinzialen wiederum bedienten sich dann auch die (Welt)Chroniken, wie z.B. die von Gervasius von Tilbury oder Matthew von Paris.[9] Vor allem aber ist es mit vielen führenden Handschriften der meistbenutzten Chronik des Mittelal­ters, der Papst-Kaiser-Chronik des päpstlichen Pönitentiars Martin von Troppau (nach 1268), verbunden, in dessen „Additamenta“ das Provinciale abgedruckt war. [10]

Und damit kommen wir endlich zu Johannes Gutenberg, der sich ab Oktober 1448 in Mainz niedergelassen hatte. Da der Drucker Gutenberg zwar aus einem begüterte Patrizierhause stammte, aber dennoch zeitlebens klamm war, schloss er als erstes einen Kreditvertrag in Höhe von 150 Gulden ab, für den sein Vetter Arnold Gelthus mit den Mieteinnahmen seiner Häuser bürgte. Es wird vermutet, dass Gutenberg das Darlehen in den Aufbau einer Druckwerkstatt investierte. Ein weiterer Kredit in Höhe von 800 Gulden kam 1449 vom reichen Mainzer Kaufmann und Goldschmied Johannes Fust. Der war zwar zinslos, aber Fust erhielt dafür als Pfand die vom Geld angeschafften Gerätschaften.

Um 1450 waren Gutenbergs Experimente soweit fortgeschritten, dass er mit dem Satz und Druck von Einblattdrucken und Büchern begann. Das erste Großprojekt, mit dem er sich auch prompt finanziell wieder mal völlig übernahm, war die berühmte Gutenberg-Bibel in lateinischer Sprache. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung hatte er die Schriftgusstechnik für den Druck mit beweglichen Lettern nicht erfunden. Seine Zutat, das sah man bereits an seiner Biblia von 1452 (stolze Auflage 180 Ex.), war die ornamentale Ausschmückung der Druckschriften und die Präzision und Einheitlichkeit des gedruckten Buches. Um den Eindruck einer Handschrift so getreu wie nur möglich nachzuahmen, fertigte Gutenberg nämlich für jeden Buchstaben mehrere Varianten und eine Vielzahl von Ligaturen an. Das machte das Schriftbild seiner Drucke fließend und einzigartig, auch wenn es nicht unbedingt die Lesbarkeit erhöhte. Der Aufwand hatte seinen Preis. 1452 sprang Fust deshalb mit einem zweiten Darlehen in gleicher Höhe ein, um das gemeinsame „Werck der Bucher“ verwirklichen zu können. Trotzdem kam es wenig später zum Zerwürfnis.

Mangels finanzieller Resourcen musste Gutenberg jeden Auftrag annehmen, den er kriegen konnte, manches vielleicht auch, wie man heute sagen würde, als Subunternehmer. Gutenberg druckte – selbständig oder für andere – Blätter mit frommen Gebeten, Kalender, Umschläge von Gebetbüchern. Auch für Fust und Schoeffer scheint er gedruckt zu haben. Das meiste davon in geminderter Qualität, da er aus Geldnot abgenutzte Drucklettern weiterverwendete. 1454/55 spülte dann endlich ein Großauftrag mit mehrere Tausend Ablassbriefen, die Gutenberg 1454/55 im Auftrag des Priors von St.-Jacob in Mainz gedruckt hat, etwas Geld in die Kasse. So ein Ablassbrief hatte nur 30 Zeilen und passte auf ein Blatt (das „Propagandablatt“, von dem Topper spricht?). Der Prior, der mit Gutenberg bekannt war, scheint dazu, und darauf beruht möglicherweise das Missverständnis Toppers, vom päpstlichen Gesandten Nikolaus von Kues ermächtigt worden zu sein. Aber selbst das ist nicht gewiss. Und auch, wenn gelegentlich Mutmaßungen darüber angestellt werden, gibt es keinerlei Belege dafür, dass sich Cusanus und Gutenberg jemals begegnet sind.[11]

Fust verklagte Gutenberg im November 1455 und warf ihm vor, die Gelder, die ausschließlich für den Druck der Bibel bestimmt waren, für andere Druckvorhaben zweckentfremdet zu haben. Für Gutenberg ging das Ganze fatal aus. Der Drucker (und Goldschmied) Petrus Schoeffer, sein Meisterschüler, der seine Technik verbessert hatte, musste wohl aus dem Nähkästchen geplaudert haben und trat als Fusts Zeuge vor Gericht auf. Wenig später wurde er dessen Schwiegersohn. Gutenberg verlor den Prozess und musste seine Werkstatt und den kompletten Lagerbestand der Bibel an Fust abtreten. Der führte dann mit Schoeffers Hilfe die Offizin mit Erfolg weiter, während Gutenberg in sein Geburtshaus, den Gutenberghof zurückkehrte, um dort mit finanzieller Unterstützung des Mainzer Stadtsyndikus Konrad Humery eine neue Druckwerkstatt zu eröffnen.[12]

Im Jahre 1455 druckte Gutenberg den Türkenkalender, der vor der drohenden Gefahr der Türken, die 1453 Konstantinopel erobert hatten, warnte; ein Jahr später auch die Türkenbulle von Papst Callixtus III.

Und dann folgte schließlich tatsächlich auch eine Ausgabe des Provinciale Romanum, die 1456 oder auch erst 1457 erschien.[13] Ein wenn auch nicht ganz vollständiges Exemplar (die ersten beiden Blätter zu Rom und denn italienischen Diozösen fehlen, zwei anderen sind beschädigt) findet sich in der Ukraine. Und 1941, kurz bevor die Nazis im Juni die Ukraine angriffen, wurde ein Faksimile von der Akademie der Wissenschaften der Sozialistischen Sowjetrepublik Ukraine veröffentlicht. Eingeleitet und wissenschaftlich kommentiert wird die Veröffentlichung durch einen auf Deutsch und Ukrainisch transkribierten Vortrag, den der renommierte Inkunabel-Experte Boris I. Zdanevič als junger Mann im Oktober 1940 auf einem Symposion zur 500-jährigen Erfindung der Buchdruckkunst in Lwiw (Lemberg) gehalten hatte. Gleich der erste Satz dieser Einführung mag auf den heutigen Leser befremdlich wirken: „Unter den vom Proletariat geerbten Kulturreichtümern der Vergangenheil nimmt das Buch des alten Druckes eine wichtige Stelle ein. (…) Die Bestimmung der Rolle des Buches alten Druckes in allen Perioden der Geschichte des Klassenkampfes, die Erforschung seiner Thematik, seines klassenpolitischen Wesens und seiner künstlerisch polygraphischen Eigentümlichkeiten, seiner Bedeutung für den sozialistischen Aufbau – das sind die Aufgaben der Abteilung des Buches alten Druckes der Bibliothek der Akademie der Wissenschaften der Ukrainischen SSR.[14]  Doch was dann ganz nüchtern folgt, besticht mit sehr subtilen philologischen und typographischen Analysen, in denen Zdanevič nachweist, dass dieses Exemplar des Provinciale nicht nur in Deutschland[15], sondern auch mit Gutenbergs Lettern gedruckt worden ist; und er grenzt sogar durch Text- und Typenvergleiche das Druckjahr auf 1456 ein.

Und damit wären wir beim Entwirren des Topper-Zitats beim letzten Punkt angelangt: Huldigung an die Kirche, »Katholikon« genannt

In Wirklichkeit beschreibt Topper nämlich einen Abschnitt aus dem zeittypisch leicht verkürzt gesetzten Kolophon des von Gutenberg gedruckten sog. Catholicon:

Balbus: Catholicon. Mainz: [J. Gutenberg] 1460, Ausschnitt Kolophon

„Hinc tibi sancte pater nato cu[m] flamine sacro. Laus et honor D[omi]no trino tribuatur et uno Ecclesie laude libro hoc catholice plaude. Qui laudare piam semper non linque mariam.“

Das würde ich allerdings eher so übersetzen:

Dir, Heiliger Vater, und dem Sohn, mit dem Heiligen Geist, Lob und Ehre gebührt Dir, dem dreifachen Herrn und Einen. Zum Lobe der Kirche, Katholik, applaudiere in diesem Buch. Höre nie auf, die fromme Maria zu preisen.“

Solche Schlussätze waren üblich im Druckgewerbe und hoben sogar meistens stolz den Namen des Druckers und das Druckdatum hervor. Bei Gutenberg gestaltete sich so etwas naturgemäß etwas schwierig, daher sucht man in den Kolophonen seiner Drucke solche Angaben vergeblich. Er taucht nie namentlich auf.

Die Trinitätsformel „Domino trino et uno“ oder auch „uno et trino“ (hier in der verkürzten Form „d’no trino et uno„) war keineswegs seltsam, sondern eine zu dieser Zeit überaus gebräuchliche Formel und dieselbe Schlussschrift findet sich nicht nur auf S. 165 einer späteren Druckausgabe des Catholicon von 1467, sondern auch noch in etlichen anderen geistlichen Werken bis hinein ins 18. Jahrhundert. Den Schlusssatz des Mainzer Catholicon muss jemand verfasst haben, der theologisch versiert war, da darin Anspielungen auf Bibelstellen (Weish 20,21, Mt. 11,15 und Lk. 19,21) enthalten sind. Wegen solcher biblischen Anleihen wurde gelegentlich vermutet, dass Cusanus der Verfasser dieser Zeilen gewesen sei. Aber selbst, wenn Cusanus den Druck des Catholicon angeregt haben sollte, bezahlen konnte er das nicht. Die Anschubfinanzierung für dieses Großprojekt kam von Gutenbergs Mäzen Konrad Humery. Der gebildete Jurist Humery könnte ohne weiteres der Verfasser des Kolophon gewesen sein. Doch inzwischen tendiert die Forschung dazu, dass auch der belesene Lektor Gutenbergs, ein Pfarrer, dafür infrage käme.

In voller Länge lautet es  auf Lateinisch und in der von mir nur leicht geänderten deutschen Übersetzung des Gutenberg-Biographen Albert Kapr:

„Altissimi presidio cuius nutu infantium lingue fiunt diserte. Quique numero sepe parvulis revelat quod sapientibus celat. Hic liber egregius catholicon dn¯ice incarnacionis annis Mcccc lx Alma in urbe maguntina nacionis inclite germanice. Quam dei clemencia tam alto ingenii lumine dono que gtuito ceteris terrarum nacionibus preferre. illustrare que dignatus est non calami. stili. aut penne suffragio. sed mira patronarum formarum que concordia proporcione et modulo. impressus atque confectus est. Hinc tibi sancte pater nato cum flamine sacro. Laus et honor dn¯o trino tribuatur et uno Ecclesie laude de libro hoc catholice plaude. Qui laudare piam semper non linque mariam. DEO GRACIAS.“

„Unter dem Beistände des Höchsten, auf dessen Wink die Zungen der Unmündigen beredt werden und der oftmals den Geringen offenbart, was er den Weisen verbirgt, ist im Jahre der Menschwerdung des Herrn MCCCCLX in Mainz, der hehren Stadt der berühmten deutschen Nation, welche die Güte Gottes mit einer so hellen Erleuchtung des Geistes und gnädig vor allen Nationen der Erde auszuzeichnen und zu verherrlichen gewürdigt hat, dies vortreffliche Buch Catholicon, nicht mittels von Schreibrohr, Griffel oder Feder, sondern mit der wundervollen Harmonie und dem Maß der Typen und Formen gedruckt und vollendet worden. Darum sei Dir, Heiliger Vater, dem Sohne und dem Heiligen Geiste, dem Drei-Einigen und Einen Gott, Lob und Ehre dargebracht. Und Du, Katholik, der Du nie aufhörst, die gebenedeite Maria zu loben, vereine Deinen Beifall mit dem Lob der Kirche für dieses Buch. DANK SEI GOTT!“[16]

Das Catholicon ist ein ziemlich dicker Wälzer, 744 eng bedruckte Folioseiten, zweispaltig. Ein Dominikaner namens Giovanni Balbi aus Genua soll das zugrundeliegende Manuskript im 13. Jahrhundert verfasst haben, ein Mann, den wir auch unter dem Namen Ioannes Balbus oder Johannes Januensis (von Genua) kennen. Frühzeitig verbindet die Überlieferung mit dem Werk den Begriff der Summe (Summa grammaticalis quae vocatur Catholicon), aber es war nicht nur die enzyklopädische Fülle, die zur Erfolgsgeschichte beitrug. Das lag vor allem an der neuartigen Organisation des lexikalischen Stoffes: die Entdeckung und Anwendung eines streng alphabetischen Prinzips war ein echtes Novum. Johannes Januensis hat als erster den lateinischen Wortschatz konsequent, d. h. bis zur letzten relevanten Stelle, alphabetisiert und dadurch die lateinische Lexikographie revolutioniert. Doch da war Balbi schon lange tot, denn er soll 1298 gestorben sein, 12 Jahre nach der mutmaßlichen Fertigstellung seines Werkes. Sonst ist wenig über diesen Mönch bekannt, nicht einmal sein Geburtsjahr.

Der Foliant besteht aus verschiedenen Abhandlungen über Orthographie, Etymologie, Grammatik, Prosodie, Rhetorik und einem etymologischen Wörterbuch der lateinischen Sprache im Gesamtumfang von sage und schreibe 670.000 Wörtern. Ein Bestseller der Vor- und Frührenaissance, wo merkwürdigerweise eine Reihe solcher Werke hochgelehrter Mönche aus dem 13. Jahrhundert – quasi zur rechten Zeit – auftauchten! Das Werk kursierte in Hunderten von Abschriften in der gelehrten Welt, in Italien, Frankreich, Spanien, England, Polen und Deutschland. Eines der Lieblingsbücher Petrarcas,  und auch Boccaccio soll es sehr geschätzt haben.

Das Catholicon war eines der ersten Bücher, das –  seit der wohl von Gutenberg selbst besorgten Editio princeps 1460  – an verschiedenen Druckorten nachgedruckt worden war. Bis 1520 gab es eine anhaltende Nachfrage und Drucker in Deutschland, Italien und Frankreich warfen in stattlichen Auflagenhöhen nicht weniger 31 weitere Ausgaben auf den Markt.

Ein Buch vom Umfang des Catholicon war weder handlich, noch preiswert. Die Herstellung jedes einzelnen Exemplars erforderte hohe Summen für Material, Schreiblohn, Korrektur, Rubrizierung, Dekor und Einband. Von den in Mainz damals etwa 80 gedruckten Exemplaren sind 41 vollständig erhalten. Die Ausgabe auf Papier kostete 41 Goldgulden, die auf Pergament sogar 75 Goldgulden. Die Pergamentausgabe würde heute also umgerechnet über 12.500 € kosten, bezogen auf die Kaufkraft Mitte des 15. Jahrhunderts aber mehr als das Dreifache. Mit „katholisch“ im heutigen Sinne hat der Titel nur bedingt etwas zu tun, nämlich im ursprünglichen Wortsinn „allumfassend, universal“.

Kein Buch also für einfache Leute mit geringem Einkommen, ganz abgesehen von der Tatsache, dass diese in der Regel sowieso kein Latein beherrschten! Aber auch kein Buch für die pauperes scolares, also für Studenten, nicht einmal für kleine Pfarrkirchen. Es richtete sich ganz gezielt an höhergestellte und gut betuchte Einzelpersonen, fand seinen Platz in den Büchersammlungen von Kardinälen, Bischöfen, Dom- und Stiftsherren, in fürstlichen Bibliotheken und in den Studierstuben der Gelehrten (die sich aber solche Werke in der Regel untereinander ausliehen). Daher war es auch kein Handicap, dass es nicht auf Deutsch, sondern nur auf Latein verfügbar war und auch nie übersetzt wurde. Die Klientel, an die es sich richtete, beherrschte die Sprache.

Balbus: Catholicon. Mainz: [J. Gutenberg] 1460

Und so entbehrt es  nicht der geschichtlichen Ironie, dass das Catholicon zu einer Zeit „in vielen Tausenden von Exemplaren verbreitet wird und den absoluten Höhepunkt seiner Wirkung erlebt, als die philologische Kritik der Humanisten mit aller Kraft daran geht, ihm den Todesstoß zu versetzen.“ [17]

Denn Erasmus von Rotterdam (in De Ratione Studiorum und seinen Colloquia) war davon not amused, ebensowenig wie Lorenzo Valla oder der berüchtigte Poggio Bracciolini. Sie waren Meister eines klassischen Latein und rühmten sich ihrer Griechisch- oder sogar Hebräischkenntnisse. Das Catholicon war für sie nichts als eine Ausgeburt des barbarischen Mönchslateins und philologischer Ignoranz. Noch Luther schimpfte 1524 über die tollen unnuetzen schedlichen Mueniche buecher Catholicon, Florista, Grecista, Labyrinthus, Dormi  secure und der gleychen esels mist vom Teuffel eyngefurt ist, das damit die Lateinische sprache zu boden ist gangen und nyrgent keyn geschickte schule noch lare noch weyse zu studirn ist uber blieben.“[18]

Fazit: Die These, der Kardinal Cusanus habe 1439 durch einen bei Gutenberg bestellten Druck einer Propagandaschrift den Einfluss der römischen Kurie auf die christlichen Gemeinden in Deutschland verstärken oder auch nur deutlich machen wollen, ist bei genauerer Sichtung der Fakten nicht aufrechtzuerhalten. Weder stimmen die historischen Daten, noch hat es die von Topper zitierte Publikation in der beschriebenen Form je gegeben, wie ich oben dargelegt habe.

 

Anmerkungen

[1] Karl Vorländer, Geschichte der Philosophie, Bd. 2, Mittelalter, Hamburg 1973, S. 133

[2] Felix Hemmerlin, Forma appelationis contra Cardinalem qui in Germania vellet intrare ecclesiam cathedralem. ((Appellation gegen den Kardinal, der in Deutschland eine Bischofskirche besetzen will). Drucknachweis hier: https://www.geschichtsquellen.de/werk/2668
Tatsächlich konnte nicht einmal eine Intervention von Papst Nikolaus V. dafür sorgen, dass sich sein Frfeund, der Kurienkardinal Cusanus, gegen den Willen des Domkapitels als Bischof von Brixen behaupten konnte. Nach dieser Niederlage zog sich Cusanus 1457 ganz aus Deutschland zurück und verbrachte die letzten Lebensjahre mit der Arbeit an seinen theologisch-philosophischen Schriften als Generalvikar in Rom.

[3] So zumindest kann man es lesen beim österreichischen Philosophen und Juristen Johann Joseph Pockh, Güldener Denck-Ring Göttlicher Allmacht und Menschlicher Thaten, Bd. 28, Augsburg 1745, S. 751

[4] Abgedruckt in Michael Tangl, Die päpstlichen Kanzleiordnungen von 1200-1500, Innsbruck, 1894 (Repr. 1959), S. 29 (Liste der athenischen Suffragane); das älteste MS. dieser Provinciale ist der Codex 275 des Spanischen Kollegs von Bologna, der aus der Zeit nach 1278 stammt,aber die griechisch-römische Kirche von etwa 1211 beschreibt. (Tangl, a.a.O., S. LXlll-LXV).

[5] Girardus Cambrensis, De iure et statu Menevensis ecclesiae, dist. II, ed. J. S. Brewer, in Gir. Cambr. Opera, III (1863), 165: Accidit autem, ut vespera quadam, cum ad papam [Inn. Ill] in camera sua Giraldus accessisset, cum semper cum benignum satis et benevolum, ut videbatur, invenire consueverit; tunc forte praeter soli turn amicabilem magis et affabilem ipsum invenit. Inter primos igitur affatus, cum de iure Menevensis ecclesiae [Menevia is S. David’s, Wales] metropolitico mentio facta fuisset, praecipit papa registrum afferri, ubi de universo fidelium orbe singulorum regnorum tarn metropoles per ordinem quam earum quoque suffra-ganeae numerantur ecclesiae pontificates.” (zit. nach Kenneth Meyer Setton, The Papacy and the Levant, 1204-1571: The thirteenth and fourteenth centuries, Philadelphia 1976, S. 409f)

[6] Meyer Setton, a.a.O.; S. 410

[7] „Das geographische Anordnungsprinzip ist bereits durch die Rubrizierung deutlich zu erkennen (…) Die Auflistung erfolgt zunächst für die Stadt Rom, dann für das Bistum Porto, gefolgt von Tuszien, dem Herzogtum Spoleto, den Marken, der Emilia, der Lombardei, Dalmatia supra mare, Aquitanien, Alemannia, Marsia und schließlich der Terra di Lavoro, wobei die Besitzungen in den Gebieten ab Tuszien stets nach Bistümern geordnet aufgelistet werden.“ (Jochen Johrendt, Die Diener des Apostelfürsten. Das Kapitel von St. Peter im Vatikan (11.-13. Jahrhundert), Berlin-New York 2011, S. 146).

[8] Heinrich Börsting, Das Provinciale Romanum mit besonderer Berücksichtigung seiner handschriftlichen Überlieferung, Lengerich 1937, S. 34–67. Börstings Pionierarbeit, immer noch der Goldstandard, ist – obwohl häufig zitiert –  leider nur schwer aufzutreiben, da sie nur noch in einigen Universitätsbibliotheken und beim  Bistum Münster zu finden ist. Eine Online-Version zu finden, ist mir leider nicht gelungen. Neuerdings auch, aber weitem nicht so detailliert: Benedikt Wiedemann, The joy of lists the Provinciale Romanum, tribute and ad limina visitation to rome. Revue d’Histoire Ecclesiastique, 116, 1-2, 2021, 61-97

[9] Börsting nennt darüber hinaus als chronikalische Mitüberlieferungen unter anderem die Werke von Otto von Freising und Andreas von Regensburg, vgl. Börsting, a.a.O., S. 9–12

[10] Gervasius ist der erste mittelalterliche Geschichtsschreiber, der einen Wandel im geographischen Namenmaterial seit der Antike feststellte und häufig auch die Entsprechungen vermerkte. Grund dafür war die Benutzung des Provinciale Romanum, das ihm im ersten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts möglicherweise in Form einer der kursierenden Handschriften begegnete. Detailliert dazu Anna-Dorothee von den Brincken, Die bewohnte Welt in neuen Sichtweisen zu Anfang des 13. Jahrhunderts bei Gervasius von Tilbury und Jakob von Vitry. In: Geistesleben im 13. Jahrhundert (hrsg. von Jan A. Aertsen, Andreas Speer), Berlin-New York 2000, S. 604-624; Heike Johanna Mierau, Die Einheit des Imperium Romanum in den Papst-Kaiser-Chroniken des Spätmittelalters, in: Historische Zeitschrift 282 (2006), S. 281–312, vor allem S. 297f

[11] Den Stand der Forschung und auch Hinweise auf mögliche gemeinsame Bekannte findet man im materialreichen Artikel von Karin Emmerich: St. Viktor bei Mainz, der römische Pfründenmarkt und der frühe Buchdruck – Klerikerkarrieren im Umfeld Johannes Gutenbergs (online hier: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/aufsaetze/emmerich-st-viktor-mainz-pfruendenmarkt-buchdruck-kleriker.html#cLL84)

[12] Zumindest geht die Forschung von einer geschäftlichen Partnerschaft der beiden aus, da der Mainzer Jurist 1468 Druckgeräte aus Gutenbergs Nachlass erhielt.

[13] Die kommentierte Übersicht der Drucke Gutenbergs auf der Homepage des Projekts Gutenberg scheint diesen Druck nicht zu kennen. Vgl. https://www.projekt-gutenberg.org/domel/gutenber/chap009.html

[14] Das Provinciale Romanum. Unbekannter Druck von Johannes Gutenberg (hrsg. und kommentiert von B. I. Zdanevič), Kiew 1941, S. 29. Der Herausgeber Boris Zdanevič war zunächst Leiter der Inkunablen-Abteilung, später Direktor  der Bibliothek der Akademie Wissenschaften der Ukraine in Kiew. Nach dem 2. Weltkrieg arbeitete er am Institut für Lingustik der Akademie. Der Spezialist für Drucke des 15. Jahrhunderts ist Verfasser des wissenschaftlichen Katalogs der Kiewer Inkunablen-Sammlung und Autor zahlreicher Bücher und wissenschaftlicher Artikel. (vgl. Halyna Kovalchuk, Дослідження співробітників бібліотеки НАН України – Національної бібліотеки України імені В.І. Вернадського – з історії книжкової культури. In: Tagungsberichte der 3. internationalen Konferenz über ukrainische Enzyklopädiestudien (hrsg. von M.H. Zhelezniak), Kiew, 2014, (nur auf Ukrainisch erhältlich, doi: https://doi.org/10.37068/ue.2013.32), S. 256f, S. 259

[15] „Eigentümlichkeiten der Rechtschreibung wie das öftere Benutzen des ‚k‘ anstelle des „c“ (Kathedrales, Salerinkanus), des ‚th‘ anstelle von ‚t‘ (Anthiochia, Frethentius, Thuronensis) usw., sowie ‚z‘ anstelle ‚c‘, die Benutzung des ‚w‘ usw. weisen auf eine deutsche Herkunft dieser Umarbeitung hin.“ (Zdanevič, Provinciale Romanum, a.a.O., S. 39). Doch alles in allem unterliegt es keinem Zweifel, dass wir hier mit einem frühen, mit der Kalendertype gedruckten Werke Gutenbergs zu tun haben.“ (a.a.O., S. 37) Cornelia Epping-Jäger weist in diesem Zusammenhang in ihrer Disseration darauf hin, dass die in roter Schrift herausgehobene Bezeichnung „Alemania“ vermuten lässt, dass der Auftraggeber dieses lateinischen Druckes besonders an den deutschen Kirchenprovinzen interessiert war. (Cornelia Epping-Jäger, Die Inszenierung der Schrift: der Literalisierungsprozess und die Entstehungsgeschichte des Dramas,  Stuttgart 1966, S. 283 / Diss., 1994)

[16] nach Albert Kapr, Johannes Gutenberg – Persönlichkeit und Leistung, München 1988, S. 229

[17] Gerhard Powitz, Das ‚Catholicon‘ in buch- und textgeschichtlicher Sicht. In ders., Handschriften und frühe Drucke, Frankfurt a.M. 2005, S. 113-133, Zitate auf S. 212f

[18] Martin Luther, An die Ratsherren aller Städte deutsches Lands, daß sie christliche Schulen und aufrichten und halten sollen. In: Hutten – Luther -Müntzer. Werke in zwei Bänden (Hrsg. v. Siegfried Streller), Bd. 2, Berlin-Weimar 1975, S. 177fCusanus Uwe

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